12.07.2024
Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gibt Förderkriterien für Projekte im religionsübergreifenden Dialog bekannt
Für das Haushaltsjahr 2025 erfolgt eine Fokussierung auf den religionsübergreifenden Dialog in allen Förderschwerpunkten.
Die öffentlichen Diskurse spiegeln wieder, dass verstärkt Dialog-, Verständigungs- und Begegnungsformate benötigt werden, um in der gesellschaftlichen Vielfalt den Zusammenhalt zu unterstützen.
Dafür soll es zwei Förderschwerpunkte geben. Zum einen die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zum anderen die Förderung muslimischen Lebens in Berlin durch religionsübergreifende Zusammenarbeit.
Für die religionsübergreifende Förderung können sich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, religiöse Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure bis zum 15.10.2024 bewerben.
Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag i. H. v. 100.000,00 € je Projektvorhaben gedeckelt. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Antragsteller mehrere Projekte beantragt. Der Einsatz von mindestens 10 % Eigenmitteln werden vorausgesetzt.
Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien und die aktuellen Antragsformulare sind unter www.berlin.de/sen/kultgz/religion-und-weltanschauung/projektfoerderung/ veröffentlicht.
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