18.04.2017
Auch evangelische Fortbildungen sind grundsätzlich förderfähig
Die Richtlinie im Europäischen Sozialfonds Brandenburg zur Förderung von Weiterbildungen, z. B. von Einzelpersonen und gemeinnützigen Einrichtungen, ist überarbeitet worden. Antragstellungen sind nun wieder möglich.
Allgemeine Informationen zum Europäischen Sozialfonds Brandenburg finden Sie auf unseren ESF-Seiten.
Neu ist unter anderem, dass die Modalitäten der Beantragung geändert wurden. Trotzdem sollten Sie genügend Zeit für den Antragsprozess einplanen. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie dazu fragen haben:
Ihr Kontakt zu uns
Bereits nach der Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde (Investitions- und Landesbank Brandenburg, ILB) ist nunmehr eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung möglich. Das Risiko liegt jedoch vollständig bei den Antragstellenden.
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